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Alles, was Sie über Inkasso wissen sollten
Beim Inkasso werden offene Forderungen aus unbezahlten Rechnungen von einem sogenannten Inkassounternehmen eingetrieben. Ein Inkassounternehmen wird von einem Unternehmen beauftragt, ausstehende Zahlungen seiner Kundinnen und Kunden einzufordern. Für diese Tätigkeit erhält das Inkassounternehmen eine Vergütung – die sogenannten Inkassokosten.
Wenn Sie etwas kaufen, ist auf Ihrer Rechnung das Zahlungsziel angegeben, also bis zu welchem Datum die Rechnung zu begleichen ist. Häufig finden Sie dort Formulierungen wie ‚zahlbar nach 2 Wochen‘ oder ‚zahlbar innerhalb von 30 Tagen‘.
Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht zahlen, geraten Sie mit der Zahlung in Verzug. Zahlen Kundinnen und Kunden ihre offenen Rechnungen nicht, versenden die meisten Unternehmen zunächst eine Zahlungserinnerung, um an die offene Forderung zu erinnern.
Wenn auch daraufhin keine Zahlung erfolgt, erhalten Sie in der Regel eine Mahnung. Für eine Mahnung fallen zusätzliche Gebühren an, sodass Sie nicht nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag, sondern auch die Mahngebühren begleichen müssen.
Reagieren Sie weder auf die Zahlungserinnerung noch auf die Mahnung, beauftragen viele Unternehmen ein Inkassounternehmen. Dieses versucht dann, die ausstehenden Forderungen einzutreiben.
Das Inkassounternehmen wird Ihnen zunächst ein sogenanntes Inkassoschreiben zusenden. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, den geschuldeten Betrag sowie Mahngebühren und die Inkassokosten zu begleichen.
Wenn Sie weder zahlen noch der Forderung widersprechen, kann das Inkassounternehmen gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Das zuständige Gericht entscheidet dann, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie zahlen müssen. Bis eine Entscheidung des Gerichts vorliegt, wird keine Zwangsvollstreckung oder ähnliche Maßnahmen gegen Sie durchgeführt.
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Gemäß § 286 BGB ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies schließt auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens zur Durchsetzung der Forderung ein.
Unsere Kanzlei ist werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren.