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INKASSO

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Professionelle und zuverlässige Inkasso-Dienstleistungen

Wir sind stolz darauf, Sie im Bereich Inkasso mit unseren kompetenten Anwälten und unserer langjährigen Erfahrung professionell zu unterstützen.


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Häufig gestellte Fragen ( FAQ )

Alles, was Sie über Inkasso wissen sollten

Was ist Inkasso?

Beim Inkasso werden offene Forderungen aus unbezahlten Rechnungen von einem sogenannten Inkassounternehmen eingetrieben. Ein Inkassounternehmen wird von einem Unternehmen beauftragt, ausstehende Zahlungen seiner Kundinnen und Kunden einzufordern. Für diese Tätigkeit erhält das Inkassounternehmen eine Vergütung – die sogenannten Inkassokosten.

Wann wird ein Inkasso-Unternehmen beauftragt?

Wenn Sie etwas kaufen, ist auf Ihrer Rechnung das Zahlungsziel angegeben, also bis zu welchem Datum die Rechnung zu begleichen ist. Häufig finden Sie dort Formulierungen wie ‚zahlbar nach 2 Wochen‘ oder ‚zahlbar innerhalb von 30 Tagen‘. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht zahlen, geraten Sie mit der Zahlung in Verzug. Zahlen Kundinnen und Kunden ihre offenen Rechnungen nicht, versenden die meisten Unternehmen zunächst eine Zahlungserinnerung, um an die offene Forderung zu erinnern.

Wenn auch daraufhin keine Zahlung erfolgt, erhalten Sie in der Regel eine Mahnung. Für eine Mahnung fallen zusätzliche Gebühren an, sodass Sie nicht nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag, sondern auch die Mahngebühren begleichen müssen.

Reagieren Sie weder auf die Zahlungserinnerung noch auf die Mahnung, beauftragen viele Unternehmen ein Inkassounternehmen. Dieses versucht dann, die ausstehenden Forderungen einzutreiben.

Wie arbeitet ein Inkasso-Unternehmen?

Das Inkassounternehmen wird Ihnen zunächst ein sogenanntes Inkassoschreiben zusenden. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, den geschuldeten Betrag sowie Mahngebühren und die Inkassokosten zu begleichen.

Wenn Sie weder zahlen noch der Forderung widersprechen, kann das Inkassounternehmen gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Das zuständige Gericht entscheidet dann, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie zahlen müssen. Bis eine Entscheidung des Gerichts vorliegt, wird keine Zwangsvollstreckung oder ähnliche Maßnahmen gegen Sie durchgeführt.

Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift oder mein Name geändert hat?

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse schriftlich oder telefonisch mit. Nutzen Sie hierfür gerne unser vorbereitetes Kontaktformular

Muss ich die inkassogebühren bezahlen?

Gemäß § 286 BGB ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies schließt auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens zur Durchsetzung der Forderung ein.

Welche Stunden arbeiten Sie?

Unsere Kanzlei ist werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren.